Keine Mehrheit für die EU-Richtline zu Lieferketten

Das EU-Lieferkettengesetz ist auch im zweiten Anlauf am 28.02.2024 gescheitert. Für eine Annahme wäre eine Mehrheit von mindestens 15 Mitgliedstaaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung nötig gewesen. Die Abstimmung war mehrfach verschoben worden.

Mit der Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen, sollte sichergestellt werden, dass europäische Unternehmen in ihren Lieferketten im Ausland Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Große Unternehmen hätten zudem einen Plan erstellen müssen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vereinbar sind. Die geplante EU-Version wäre über das in Deutschland bereits bestehende Lieferkettengesetz hinausgegangen.

Wie bereits angekündigt, hat sich Deutschland bei der Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der Stimme enthalten. Da für die Annahme eine bestimmte Anzahl von Ja-Stimmen erforderlich ist, wirkt eine Stimmenthaltung wie eine Nein-Stimme. In der Bundesregierung hatte die FDP darauf gedrängt, dass Deutschland sich enthält, da die Partei u.a. befürchtet, dass sich Unternehmen aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen.

Hinweis: Nach der Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter ist das EU-Lieferkettengesetz vorerst gescheitert. Nach Auskunft der belgischen Ratspräsidentschaft wird nun geprüft, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament auszuräumen. Damit bleibt offen, ob der Entwurf noch einmal nachverhandelt werden muss, obwohl es eigentlich schon im Dezember einen Kompromiss zwischen den Unterhändlern beider Institutionen gegeben hatte.

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