Keine Einigung zu ViDA
Die ViDA-Initiative umfasst die Pflicht zur E-Rechnung, ein Meldesystem für bestimmte Geschäfte zwischen Unternehmen in der EU, Änderungen für Online-Plattformen, die Personenbeförderung oder kurzfristige Vermietungen vermitteln und die Erweiterung der Regelungen für eine einzige Anlaufstelle (One-Stop-Shop).
Kurz vor der Sitzung war noch ein Kompromissvorschlag des intensiv diskutierten Richtlinienentwurfs veröffentlicht worden. Ein wesentlicher Punkt des Vorschlags ist, dass das Datum zur Einführung der E-Rechnung und des Meldesystems von Anfang 2028 auf Juli 2030 verschoben werden soll. Dieser Punkt ist insbesondere für Deutschland von Relevanz, da durch das „WachstumschancenG” die elektronische Rechnungsstellung für bestimmte inländische Umsätze ab dem 01.01.2025 zum Regelfall wird.
Hinweis: Die nächste Möglichkeit zur Einigung bietet sich mit der Ratssitzung am 21.06.24, auf der erneut über die ViDA-Maßnahmen abgestimmt werden soll.
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