Jahressteuergesetz 2024 verkündet
Das Jahressteuergesetz 2024 ändert mit etwa 130 Einzelmaßnahmen eine Vielzahl von Gesetzen quer durch das Steuerrecht. Einige besonders interessante Maßnahmen:
- Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wird vereinheitlicht: Es gilt nun für alle Gebäudearten die maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak).
- Die als Sonderausgaben zu berücksichtigen Kinderbetreuungskosten werden von zwei Dritteln auf 80%, der Höchstbetrag von 4.000 Euro auf 4.800 Euro erhöht.
- Bei Pflege- und Betreuungsleistungen setzen Steuerermäßigungen – wie das bereits bei haushaltsnahen Dienstleistungen der Fall ist – den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraus.
- Bewilligungsbehörden dürfen Informationen über zu Unrecht aus öffentlichen Mitteln erlangte Zahlungen auch dann an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, wenn sie diese Informationen von Finanzbehörden erhalten haben.
- Bei Stromspeichern werden die Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber beteiligt, wie dies bei Wind und Solaranlagen bereits der Falls ist.
Ebenfalls am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024. Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Hinweis: Einen Überblick über die Änderungen zum Jahreswechsel finden Sie auch in unserer Mandanteninformation Nexia Update, das Sie gerne hier kostenlos abonnieren können.
Ansprechpartner
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Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Partner, Steuerberaterin, Fachberaterin für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
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Dr. Stephan Zitzelsberger
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Santosh Varughese
Managing Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant (U.S.)