IFRS-Foundation aktualisiert Lehrmaterial zur Anwendung klimabezogener Aspekte in den Jahresabschlüssen
Anhand einer Liste von Beispielen wird veranschaulicht, wann die Unternehmen, die die Standards des IASB anwenden, die Auswirkungen von klimabezogenen Sachverhalten in ihren Abschlüssen berücksichtigen müssen. Betroffen sind insbesondere IAS 1 Darstellung des Abschlusses, IAS 2 Vorräte, IAS 12 Ertragsteuern, IAS 16 Sachanlagen, IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte, IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten, IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, IFRIC 21 Abgaben, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IFRS 17 Versicherungsverträge.
IFRS-Rechnungslegungsstandards
Die IFRS-Rechnungslegungsstandards werden vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt. Sie beziehen sich zwar nicht ausdrücklich auf klimabezogene Aspekte, jedoch werden Unternehmen verpflichtet, klimabezogene Sachverhalte in ihren Abschlüssen zu berücksichtigen, sofern die Auswirkungen wesentlich sind.
Lehrmaterial der IFRS Foundation
Die IFRS Foundation hat das Lehrmaterial erstmals im Jahr 2020 veröffentlicht. Die neue Veröffentlichung berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen, einschließlich der am 26. Juni 2023 veröffentlichten IFRS Sustainability Disclosure Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB).
Hinweis: Die Publikation „Effects of climate-related matters on financial statements“ ist auf der Internetseite des IASB verfügbar. Auch für den IFRS für KMU ist Lehrmaterial vorhanden, welches erläutert, inwiefern diese Unternehmen klimabezogene Angelegenheiten, die eine wesentliche Auswirkung auf die Jahresabschlüsse haben, berücksichtigen müssen. Das Lehrmaterial wurde im Mai 2023 veröffentlicht.
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