IDW veröffentlicht Entwurf einer ESRS-Modulverlautbarung

Das IDW hat eine ESRS-Modulverlautbarung herausgebracht, um Unternehmen und Abschlussprüfer bei der einheitlichen Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Der erste Satz der ESRS muss bereits ab 2024 von bestimmten Unternehmen umgesetzt werden.

IDW veröffentlicht Entwurf einer ESRS-Modulverlautbarung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat kürzlich eine Modulverlautbarung (IDW RS FAB 100: ESRS-Modulverlautbarung) veröffentlicht, um Unternehmen und Abschlussprüfer bei der einheitlichen Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Diese Standards müssen von großen Unternehmen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2024 angewendet werden.

Leitfaden zur Umsetzung der ESRS

Die Modulverlautbarung des IDW bietet Antworten auf Auslegungsfragen und dient als Leitfaden für die konkrete Umsetzung der ESRS. Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW, betont die Bedeutung einer einheitlichen Berichterstattung im Bereich der Nachhaltigkeit und erklärt, dass das IDW kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Modulverlautbarung arbeitet, um Unsicherheiten zu beseitigen und eine normgerechte Berichterstattung zu gewährleisten. Durch die Bereitstellung dieser Grundlage trägt das IDW dazu bei, dass Adressaten verlässliche und vergleichbare Informationen erhalten, was wiederum eine nachhaltige Transformation fördert.

Die EU hat am 22.12.2023 den ersten Satz der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 veröffentlicht. Dieses Set umfasst zwei übergreifende Standards, fünf Umweltstandards, vier Sozialstandards und einen Standard zur Unternehmenspolitik. Die ESRS müssen erstmals von nach der CSRD berichtspflichtigen Unternehmen für Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen.

Fünf Modul-Entwürfe

Die ersten fünf Modul-Entwürfe behandeln zentrale Fragen zur Wesentlichkeitsanalyse. Dazu gehört beispielsweise die Einbeziehung betroffener Interessengruppen oder die Bewertung der Wesentlichkeit von Auswirkungen in der Wertschöpfungskette. Außerdem wird der Konsolidierungskreis erläutert.

Das IDW startet mit der Veröffentlichung der ersten fünf Modul-Entwürfe einen kontinuierlichen Prozess. Weitere Modul-Entwürfe sind bereits in Vorbereitung und sollen zeitnah veröffentlicht werden.

Hinweis: Das IDW arbeitet außerdem an den Eckpunkten einer Prüfungsverlautbarung, die deutsche Besonderheiten zu internationalen Prüfungsnormen wie ISAE 3000 (Revised) und den für Ende 2024 erwarteten ISSA 5000 abdecken soll.

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