IDW: Anpassung des IESBA Code of Ethics aufgrund neuer und überarbeiteter IAASB Standards zu Qualitätsmanagement

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 12. Oktober 2021 zum IESBA Exposure Draft "Proposed Quality Management-related Conforming Amendments to the Code" Stellung genommen.

Das IDW ist der Meinung, dass nach der im Dezember 2020 erfolgten Veröffentlichung einer Reihe von neuen und überarbeiteten Standards des IAASB zu Qualitätsmanagement in der WP-Praxis nun auch Anpassungen des IESBA Code of Ethics erforderlich sind.

Allerdings ist das IDW der Auffassung, dass sich IESBA und IAASB (vgl. IDW Stellungnahme vom 26.05.2021) nicht ausreichend mit den möglichen Auswirkungen der Anpassungen befasst haben.

Eine Sorge des IDW ist die scheinbar die fehlende Sorgfalt seitens des IAASB, des IESBA und ihre Stakeholder in Bezug auf die Auswirkungen der Änderung der Definition von Auftragsteams auf Aufträge, die in Übereinstimmung mit ISAE 3000 (Revised) und ISAE 3410 durchgeführt werden – insbesondere, wenn diese Aufträge Informationen aus Lieferketten außerhalb von Konzernen umfassen. Dieses Thema wird nach Ansicht des IDW aufgrund von Änderungen in der nationalen Gesetzgebung in der EU und dem Entwurf einer EU-Richtlinie zur Berichterstattung über die soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility -CSR) von Unternehmen immer wichtiger.

Ebenfalls kritisch sieht das IDW die Behandlung von „grünen“ Finanzanlagen in Bezug auf die Definition des Auftragsteams. Durch die Einbindung von externen Wirtschaftsprüfern werden die Überwachung und Kontrolle des Auftragsteams unmöglich. Diese Probleme wird es nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Mitgliedstaaten geben, wenn die CSR-Richtlinie in der EU verabschiedet wird.

Die gesamte Stellungnahme mit weiteren Punkten finden Sie auf der Seite des IDW.

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