Höchstwert beim geerbten und geschenkten Vermögen

Das geerbte und geschenkte Vermögen ist im Jahr 2023 um 19,8 % auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Die höheren Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens.

Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 % auf einen neuen Höchstwert, nachdem es 2022 um 14,0 % gesunken war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 3,9 % auf 11,8 Mrd. Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Mrd. Euro (-4,5 %) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Mrd. Euro (+24,9 %).

Übertragenes Betriebsvermögen steigt im Vorjahresvergleich deutlich

Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Mrd. Euro (+81,3 %). Darunter erhöhte sich das übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Mio. Euro (sogenannte Großerwerbe) von 4,8 Mrd. Euro im Jahr 2022 auf 17,1 Mrd. Euro im Jahr 2023 und damit auf das Dreieinhalbfache des Vorjahrs (+257,3 %). Nachdem im Jahr 2022 deutlich weniger Betriebsvermögen über 26 Mio. Euro als 2021 übertragen worden war, stieg dieses 2023 wieder an, erreichte aber nicht ganz das Niveau von 2021.

Des Weiteren wurden im Jahr 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,3 Mrd. Euro (+19,5 %) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) von 45,6 Mrd. Euro (+18,2 %) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Mrd. Euro (+7,6 %). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,5 Mrd. Euro blieb im Vorjahresvergleich unverändert.

Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 124,4 Mrd. Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche und so weiter) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 121,5 Mrd. Euro.

44,7 % mehr übertragenes Vermögen durch Schenkungen

Im Jahr 2023 wurden Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Mrd. Euro veranlagt. Das waren 44,7 % mehr als im Vorjahr. Der Anstieg im Vorjahresvergleich beruht vor allem auf dem übertragenen geschenkten Betriebsvermögen von 24,8 Mrd. Euro, das sich damit gegenüber dem Vorjahr verdoppelt (+100,7 %). Darunter hat sich das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Mio. Euro (Großerwerbe) im Vergleich zum Vorjahr auf 15,7 Mrd. Euro fast vervierfacht (+273,3 %). Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 geschenktes Grundvermögen in Höhe von 19,3 Mrd. Euro und damit 29,6 % mehr als im Vorjahr festgesetzt. Das veranlagte übrige Vermögen stieg bei Schenkungen auf 15,3 Mrd. Euro (+13,0 %).

Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse nahm 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % auf 61,2 Mrd. Euro zu. Hier wurden insbesondere 32,1 Mrd. Euro übriges Vermögen (+8,6 %) und 26,4 Mrd Euro Grundvermögen (+11,1 %) übertragen. Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 % auf 5,0 Mrd. Euro. Darunter stieg das übertragene geerbte Betriebsvermögen über 26 Mio. Euro (Großerwerbe) von 0,6 Mrd. Euro im Jahr 2022 auf 1,4 Mrd. Euro im Jahr 2023.

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