Hinweisgeberschutzgesetz vom Bundesrat gestoppt
Bereits zum 17. Dezember 2021 hätte Deutschland die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Mit dem Gesetz sollen Personen, die Informationen über Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden melden, vor Diskriminierung, Kündigung und anderen negativen Folgen geschützt werden.
Bereits im Juli 2022 hatte das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf verabschiedet, der allerdings nach Kritik im Rechtsausschuss des Bundestags noch einmal überarbeitet wurde. Eine wesentliche Änderung bezieht sich auf anonyme Mitteilungen. Im ursprünglichen Entwurf war es den Unternehmen freigestellt, anonyme Meldungen zu bearbeiten. Man wollte damit Denunziationen verhindern. In der überarbeiteten Fassung müssen sich die internen Meldestellen nun auch zwingend mit anonymen Hinweisen beschäftigen. Dies führt dazu, dass Meldestellen entsprechende Vorkehrungen treffen müssen, um auch eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen zu ermöglichen.
Eine weitere Änderung betrifft die Meldung von vermeintlich verfassungsfeindlichen Äußerungen von Beamtinnen und Beamten. Dabei werden sowohl mündliche und schriftliche Äußerungen, etwa in Chats, umfasst als auch auf andere Weise, etwa durch Gebärden, getätigte Äußerungen.
Das Gesetz wird voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gehen.
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