Hinweisgeberschutzgesetz gilt jetzt auch für den Mittelstand

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Die "Schonfrist" für kleine Unternehmen endet am 17.12.2023.

Ab dem 18.12.2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben. Das Gesetz soll einen umfassenden Schutz von Whistleblowern sicherstellen und sieht verschiedene Maßnahmen vor, die Arbeitgeber umsetzen müssen.

Bislang waren nur Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten. Seit dem 01.12.2023 drohen Bußgelder, wenn diese Verpflichtung nicht erfüllt wird

Umsetzung der EU-Richtlinie

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern sollte bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland hat diese Frist verpasst, was zu einem förmlichen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission führte. Das geplante Hinweisgeberschutzgesetz scheiterte zunächst aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in der großen Koalition und wurde schließlich im Mai 2023 verabschiedet, wobei auf anonyme Meldekanäle verzichtet wurde. Das Ziel des Gesetzes ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also Personen, die Missstände in Unternehmen melden.

Hinweis: Brauchen Sie Unterstützung bei der Einrichtung Ihres internen Meldesystems oder wollen Sie das System auslagern? Sprechen Sie uns gerne an und informieren Sie sich über unsere Leistungen.

Ansprechpartner

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Dr. Heinz Jürgen Schirduan

Director, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Frankfurt am Main

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