Das Hinweisgeberschutzgesetz – Was Sie beachten müssen und welche Meldesysteme Sie nutzen können
Am 16. Dezember 2019 ist die „EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 16. Dezember 2021 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat diese Frist verpasst und es wurde sogar ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU eingeleitet. Am 31. Mai 2023 wurde schließlich der zwischen den Ländern und dem Bund ausgehandelte Kompromiss vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.