Hinweisgeberschutzgesetz: Vermittlungsausschuss berät über das Gesetz

Kurz vor der nächsten Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2023 wird sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 9. Mai 2023 mit dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz) befassen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019. Das Gesetz hätte bereits bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Mit der EU-Richtlinie sollen der Schutz von Whistleblowern verstärkt und eine einheitliche Regelung zu Meldekanälen eingeführt werden.

Keine Zustimmung des Bundesrats

Am 16. Dezember 2022 wurde das HinSchG vom Bundestag verabschiedet. Vorangegangen war bereits ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren. So wurde der Regierungsentwurf im angerufenen Rechtsauschuss deutlich verschärft. Aufgenommen wurde insbesondere die Pflicht zur Bearbeitung von anonymen Meldungen. Die einzurichtenden Meldestellen müssen entsprechende Vorkehrungen treffen, um auch eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen zu ermöglichen. Außerdem sollen Personen geschützt werden, die vermeintlich verfassungsmäßiges Fehlverhalten von Beamtinnen und Beamten melden, auch Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Das Gesetz scheiterte jedoch am 10. Februar 2023 im Bundesrat. Eine für Ende März geplante 2. und 3. Lesung eines aufgespaltenen Gesetzes wurde nach massiver Kritik kurzfristig abgesagt und am 5. April 2023 erneut der Vermittlungsausschuss angerufen.

Vertragsverletzungsverfahren durch die EU

Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU eingeleitet. Inzwischen hat die EU-Kommission neben Deutschland noch sieben weitere Staaten beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Deutschland drohen damit erhebliche Strafzahlungen, sollte das Gesetz nicht bis zum Ende des Gerichtsverfahrens in Kraft treten.

Hinweis: Auch wenn das Gesetz nun noch nicht in Kraft tritt, sollten Unternehmen sich dringend mit der Implementierung von Hinweisgebersystemen befassen. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes wird aller Schwierigkeiten zum Trotz noch Mitte dieses Jahres gerechnet. Gerne beraten wir Sie.

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Dr. Heinz Jürgen Schirduan

Director, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Frankfurt am Main

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