Hinweisgeberschutzgesetz auf unbestimmte Zeit verschoben

Der Bundestag hat die 2. und 3. Lesung zum „Hinweisgeberschutzgesetz 2.0“ am Donnerstag kurzfristig, ohne Angabe von Gründen, abgesetzt.

Der Absetzung vorangegangen war eine Verständigung aller Fraktionen im Ältestenrat des Parlaments. Trotz geäußerter verfassungsrechtlicher Bedenken hatte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am Dienstag das Gesetzespaket ohne Änderungen gebilligt.

Damit ist das Gesetz auf unbestimmte Zeit vertagt. Was dies für betroffene Unternehmen bedeutet, ist unklar. Da die Frist für das Inkrafttreten im neuen Gesetzentwurf auf einen Monat verkürzt worden ist, kann das Gesetz kurzfristig Geltung erlangen. Je nach weiterem Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist ein Inkrafttreten Anfang Mai 2023 immer noch möglich.

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sollten deshalb vorbereitet sein und sich um die Einrichtung einer internen Meldestelle kümmern. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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Dr. Heinz Jürgen Schirduan

Director, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Frankfurt am Main

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