Förderprogramme im Bereich Bau können wieder beantragt werden

Die KfW-Bank nimmt wieder Anträge für Fördergelder oder zinsverbilligte Kredite entgegen.

Nachdem das Programm im vergangenen Dezember aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel gestoppt worden war, gibt es nun für bestimmte Bauvorhaben oder den Hauskauf wieder staatliche Förderung der KfW-Bank.

Überblick Förderprogramme

Ab dem 20.02.2024 können Anträge für das Förderprogramm für besonders klimafreundliche Neubauten gestellt werden.

Wer zum Beispiel den EH40-Standard einhält, kann für den Neubau oder Erstkauf eines Gebäudes bis zu einem Jahr nach Fertigstellung über die KfW-Bank günstige Darlehen mit einem Zinssatz von 2,1 % erhalten. Das Angebot richtet sich sowohl an Investoren, Genossenschaften und Unternehmen als auch an Privatpersonen. Auch Kommunen und Landkreise können die Investitionszuschüsse beantragen.

Zusätzlich wird die Förderung für genossenschaftliches Wohnen neu aufgelegt, wobei der Bund den Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt.

Für den altersgerechten Umbau von Wohnungen können ebenfalls ab sofort wieder Zuschüsse beantragt werden. Einzelne Baumaßnahmen wie das Entfernen von Türschwellen oder der Umbau von Bädern werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst, während für den gesamten Hausumbau bis zu 6.250 Euro möglich sind.

In folgenden Förderprogrammen ist eine Antragstellung ab sofort wieder möglich:

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung,
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude,
  • Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude,
  • Klimafreundlicher Neubau – Kommunen,
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens,
  • Barrierereduzierung – Investitionszuschuss.


Hinweis: Einzelheiten zu den Förderprogrammen finden Sie auf den Produktseiten der KfW-Bank.

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