Förderprogramm neuartige und nachhaltige Geschäftsmodelle

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) ist auf marktnahe nichttechnische Innovationen gerichtet. Es war als Pilotprojekt 2019 gestartet worden und wird nun fortgesetzt und fest etabliert.

Das IGP war zunächst als befristeter Pilot gestartet worden, der mit einem neuen innovationspolitischen Ansatz rund 300 Innovationsprojekte anschob.

Nichttechnische Innovationen standen bislang nicht im Fokus

Kreativwirtschaftliche Konzepte, neue Organisationsmodelle, innovative Plattformformate, Bildungsinstrumente u.v.a. Nichttechnische Innovationen standen bislang nicht im Fokus der Innovationsförderung und erforderten auch neue Auswahlverfahren wie beispielsweise Pitches vor einer externen Jury.

Eine externe Evaluation hat den Erfolg des neuen Ansatzes im Pilotprojekt bestätigt, sie erwartet u.a. positive Wirkungen auf die Fördernehmer wie auch auf Dritte und empfiehlt die nun beschlossene Fortsetzung des Programms. Damit erweitert das BMWK den innovationspolitischen Fokus über Technologieentwicklung hinaus und eröffnet perspektivisch einer Vielzahl von Innovatorinnen und Innovatoren neue Unterstützungsmöglichkeiten.

Zur Auswahl der Förderprojekte

Beim IGP erfolgt die Auswahl der Förderprojekte durch thematische Ausschreibungen („Calls“), zu denen im wettbewerblichem Verfahren Projektideen eingereicht werden. Der erste Call wird das Themenfeld Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen adressieren, also u. a. neue Konzepte der Kreislaufwirtschaft, Designs für Klimaschutz und Energiewende, digitale Lösungen für Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit etc.

Details zum ersten Call und zum Bewerbungsverfahren werden voraussichtlich noch in diesem Sommer bekanntgegeben. Weitere Calls folgen nach aktueller Planung ungefähr im Halbjahresrhythmus; für jeden Call sind aktuell rund 10 Mio. Euro Budget vorgesehen.

Regelungen der ImmoWertV angewandt und für durchgeführte Um- und Ausbau- oder Modernisierungsmaßnahmen das von der AGVGA NRW entwickelte Punkteverfahren angewandt. Als Gesamtnutzungsdauer habe die Gutachterin die vom jeweiligen örtlich zuständigen Gutachterausschuss zur Ableitung der Liegenschaftszinssätze zugrunde gelegte Gesamtnutzungsdauer angesetzt.

Hinweis: Das Förderprogramm trägt zur Umsetzung der Start-up-Strategie der Bundesregierung bei. Mit seinem Fokus auf nichttechnische Innovationen und seiner Call-Systematik kann es verschiedene innovationspolitische Ziele unterstützen, u.a. die im Koalitionsvertrag benannten Felder digitaler, kreativwirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Innovation. Gerne beraten wir Sie!

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