Fachliche Hinweise des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung (2. Update)

Am 8. März 2022 hat das IDW einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung veröffentlicht und am 8. April bereits ein erstes Update herausgegeben.

In dem am 14. April 2022 veröffentlichten 2. Update liegen die Schwerpunkte auf Fragen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS für Stichtage nach Kriegsausbruch.

Ermittlung des Fair Value

Die Fachlichen Hinweise des IDW nehmen Stellung zu der Frage, welche Implikationen sich durch den Krieg und die Sanktionsmaßnahmen für die Überlegungen zum Markt bei der Ermittlung des Fair Value nach IFRS 13 ergeben. Danach ist im Hinblick auf die aktuelle Situation und die verhängten Sanktionsmaßnahmen zu prüfen, ob für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum Fair Value bewertet werden, überhaupt noch gewöhnliche Geschäftsvorfälle und ein aktiver Markt vorhanden sind. Liegt kein Marktzugang z. B. für russische Staatsanleihen mehr vor, können Informationen dieser Märkte grundsätzlich nicht zur Ermittlung des Fair Value herangezogen werden.

Für bilanzierende Unternehmen bedeutet dies, dass sie für Finanzinstrumente aus den Märkten in der Ukraine, Russland oder Belarus nun beurteilen müssen, ob noch Zugang zum Markt besteht. Ist dies der Fall, ist der Fair Value wie bisher zu ermitteln. Sollte der Markt nicht mehr aktiv sein, muss auf andere Bewertungsverfahren zurückgegriffen werden.

Anzuwendende Bewertungsverfahren und -methoden sowie Inputfaktoren

Bei der Anwendung von Bewertungsverfahren ist zu beachten, dass insbesondere die Liquidität von Finanzinstrumenten angemessen berücksichtigt werden muss. Als Inputfaktor ist ein stichtagsaktueller Liquiditätsspread aus Sicht der Marktteilnehmer zu verwenden. Ebenfalls zu berücksichtigen sind weitere Risiken, die Marktteilnehmer in die Bewertung einpreisen würden.

Wechsel der Transaktionswährung

Enthalten auf USD, EUR oder andere Währungen lautende russische Staatsanleihen Klauseln, wonach wahlweise eine Zahlung in Rubel vorgesehen ist, ist dies im Rahmen der Fair-Value-Ermittlung zu berücksichtigen.

Garantien bei der Fair-Value-Ermittlung

Bei der Ermittlung des Fair Value müssen Garantien, sofern sie integraler Bestandteil von Finanzinstrumenten sind und nicht separat bilanziert werden, berücksichtigt werden. Sie sind darauf hin zu untersuchen, ob sie auch im Kriegsfall gelten und/oder ob die Garantien unter den aktuellen Gegebenheiten werthaltig sind.

Auswirkungen auf den Ausweis finanzieller Verbindlichkeiten

Der Ausweis von Kreditvereinbarungsklauseln ist unter den langfristigen Verbindlichkeiten nicht mehr zulässig, wenn diese zum Abschlussstichtag nicht erfüllt werden und die Gegenpartei deshalb einen Anspruch auf eine vorzeitige Rückzahlung hat. In diesen Fällen ist die Verbindlichkeit als kurzfristig zu klassifizieren. Bei Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfällen sowie Verstößen gegen Covenants entstehen neben den Auswirkungen auf den Ausweis in der Bilanz noch weitere Angabepflichten. Durch den Krieg können sich somit potenzielle Verstöße und damit Auswirkungen auf die Finanzlage ergeben. Es ist daher dringend eine Risikoanalyse vorzunehmen.

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