EuGH: Schlussanträge zur umsatzsteuerlichen Organschaft

Der BFH hat dem EuGH Anfang 2023 Fragen zur umsatzsteuerlichen Organschaft und deren Innenumsätzen vorgelegt. Der Generalanwalt des EuGH hat nun seine Schlussanträge veröffentlicht und kommt zu dem Ergebnis, dass die bisherige deutsche Regelung unionskonform umgesetzt wurde.

In dem zugrunde liegenden Fall erbrachte die Klägerin, eine Stiftung des öffentlichen Rechts und Trägerin einer Universität, sowohl umsatzsteuerpflichtige Leistungen als auch nicht umsatzsteuerbare hoheitliche Aufgaben. Sie war Organträgerin einer GmbH, die für sie entgeltliche Reinigungsleistungen erbrachte. Diese Reinigungsleistungen betrafen sowohl unternehmerisch genutzte Flächen im Bereich des Krankenhausbetriebs als auch hoheitlich genutzte Flächen im Universitätsbetrieb.

Vorlagefragen des BFH

Die Vorlagefragen des BFH bezogen sich auf die Besteuerung von Umsätzen innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft sowie auf die Steuerbarkeit von Innenumsätzen, insbesondere unter Berücksichtigung der Frage, ob ein Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger möglich ist. Die bisherige deutsche Auffassung geht davon aus, dass Innenumsätze innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft nicht steuerbar sind.

Schlussantrag des Generalanwalts

Am 16.05.2024 präsentierte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Athanasios Rantos, seine Schlussanträge. Der Generalanwalt argumentiert, dass entgeltliche Leistungen zwischen rechtlich unabhängigen Personen, die eng miteinander verbunden sind (Mehrwertsteuergruppe), nicht der Mehrwertsteuer unterliegen sollten. Dies gilt ebenfalls, sofern der Leistungsempfänger nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Infolgedessen sind Innenumsätze einer Organschaft laut Generalanwalt nicht steuerpflichtig. Der Generalanwalt teilt damit nicht die Bedenken des BFH.

Hinweis: Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH und in der Folge der BFH entscheiden werden. In Anbetracht des Schlussantrags lässt sich prognostizieren, dass die bestehende Rechtslage in Deutschland bestätigt wird, was zu einer Steigerung der Rechtssicherheit führen dürfte.

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