EU-Lieferketten-Richtlinie: Abstimmung verschoben

Der Rat der Europäischen Union hat die geplante Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz am vergangenen Freitag in letzter Minute verschoben.

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) stand kurz vor der Verabschiedung, nachdem Unterhändler von Parlament und Mitgliedstaaten eine Einigung erzielt hatten. Die Abstimmung im Rat galt als Formsache, doch zuletzt zeichnete sich keine Mehrheit ab.

Die CSDDD zielt darauf ab, große Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie zum Beispiel von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zudem sollen sie stärker verpflichtet werden, die Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung einzuhalten.

In Deutschland wurde bereits im Jahr 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingeführt. Die geplante EU-Richtlinie geht jedoch über das deutsche Gesetz hinaus und soll für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro gelten.

Die FDP kritisiert die Richtlinie als „nicht praxistauglich und zumutbar“. Finanzminister Lindner und Justizminister Buschmann warnen vor zu viel Bürokratie und zu hohen Belastungen, insbesondere für den Mittelstand. Diese Bedenken werden auch von Wirtschaftsverbänden geteilt. Deutschland hätte sich somit bei der Abstimmung enthalten müssen, da die FDP in der Ampelkoalition ihre Zustimmung verweigerte. Auch Italien und mehrere kleine EU-Länder äußerten Bedenken.

Hinweis: Wann die Mitgliedsstaaten erneut über das Lieferkettengesetz abstimmen sollen, ist unklar. Die Verschiebung könnte dazu führen, dass die Richtlinie nicht mehr vor den Europawahlen Anfang Juni verabschiedet wird.

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