EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfe für Batteriewerk

Die Europäische Kommission hat eine mit 902 Millionen Euro ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme zur Unterstützung von Northvolt beim Bau eines Werks für Elektrofahrzeugbatterien in Schleswig-Holstein genehmigt.

Deutschland hat bei der EU-Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eine mit 902 Millionen Euro ausgestattete Maßnahme angemeldet, mit der Northvolt beim Bau eines Werks für fortschrittliche und hocheffiziente Elektrofahrzeugbatterien in der Stadt Heide unterstützt werden soll.

Ohne Beihilfemaßnahme wäre Northvolt in die USA gegangen

Die Anlage wird über eine Jahreskapazität von 60 GWh verfügen, die, je nach Batteriegröße, für 800.000 bis 1 Million Elektrofahrzeuge pro Jahr ausreichen dürfte. Das Werk wird 2026 die Produktion aufnehmen und 2029 die volle Produktionskapazität erreichen. Die angemeldete Beihilfe wird in Form eines Direktzuschusses von 700 Millionen Euro und einer Garantie von 202 Millionen Euro gewährt.

Ohne die Beihilfe würde der schwedische Konzern Northvolt das Werk in den USA errichten, da dem Unternehmen dort auf der Grundlage des Inflation Reduction Act Unterstützung angeboten wurde.

Mehr Unabhängigkeit von Drittstaaten wie China

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik, hob hervor: „Diese Maßnahme im Umfang von 902 Millionen Euro ist die erste Einzelbeihilfe, die genehmigt wurde, um zu verhindern, dass eine Investition in ein Land außerhalb Europas verlagert wird. Die Genehmigung stützt sich auf eine entsprechende neue Bestimmung, die im März 2023 mit dem Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eingeführt wurde. Die Maßnahme ermöglicht es Deutschland, den Bau des Werks von Northvolt zur Herstellung von Batterien für Elektrofahrzeuge zu unterstützen. Damit wird unter Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt ein wichtiger Beitrag zu den ehrgeizigen Klimazielen Europas geleistet.“

Hinweis: Die Beihilfe wurde auf der Grundlage des geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

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