Erinnerung: Fristablauf zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen

Nicht vergessen: Der Fristablauf zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 30. September 2024.

Erneut hat sich die WPK zusammen mit anderen berufsständischen Vertretern mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Stand der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ausgetauscht. Noch immer fehlt rund ein Drittel der Schlussabrechnungen. Das BMWK appelliert daher nochmals an alle Beteiligten, die Frist einzuhalten.

Keine Verlängerung in Sicht

Die Frist läuft am 30. September 2024 ab und wird nicht erneut verlängert.

Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern.

Hinweis: Gerne unterstützen wir Sie bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Sprechen Sie uns an! 

Ansprechpartner

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