Entwurf eines zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes beschlossen

Am 27.11.2024 wurde von der Bundesregierung der Entwurf eines „Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes - ZuFinG II“ beschlossen. Ob der Entwurf nach dem Ende der Regierungskoalition noch verabschiedet wird, ist jedoch offen.

Die im Referentenentwurf geplante Erhöhung des Höchstbetrags für die Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf Reinvestitionen gemäß § 6b Abs. 10 EStG auf 5.000.000 EUR (sogenannter Roll-over) soll im Regierungsentwurf auf lediglich 2.000.000 EUR begrenzt werden.

Weitere geplante Maßnahmen

Die Bundesregierung plant verschiedene Maßnahmen, um den Finanzmarkt zu stärken und zu modernisieren. So sollen Investitionen in Venture-Capital-Fonds erleichtert und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften attraktiver gestaltet werden, indem die daraus erzielten Einnahmen einfacher reinvestiert werden können. Gleichzeitig wird angestrebt, die Rahmenbedingungen für Spitzenverdiener im Finanzsektor zu flexibilisieren. Dazu soll der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen gelockert werden. Diese Regelungen, die bisher ausschließlich für Manager systemrelevanter Banken galten, sollen künftig auch auf kleinere Geldhäuser, Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften ausgeweitet werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Bürokratieabbau, der insbesondere den Finanzmarkt betrifft. In diesem Zusammenhang sollen zahlreiche Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten gestrichen werden, um Unternehmen zu entlasten.

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