Entwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes vorgelegt.

Deutschland hat sich als Fondsmarkt in den letzten Jahren gut entwickelt. Es gibt jedoch immer noch Potenzial für Verbesserungen. Ein starker und gleichzeitig resilienter Fondsmarkt kann einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung von Infrastruktur und Transformation der Wirtschaft leisten.

1:1-Umsetzung in nationales Recht

Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sog. OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sog. AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds 1:1 in nationales Recht umgesetzt.

Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen.

Hinweis: Anbietern von geschlossenen Fonds wird es laut Gesetzentwurf künftig leichter möglich sein, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten. Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

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