Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der E-Rechnung

Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen ab dem 01.01.2025 veröffentlicht.

Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für Umsätze, die nach dem 31.12.2024 getätigt wurden, neu gefasst. Die wichtigste Neuerung ist die Pflicht zur elektronischen Rechnung bei B2B-Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen. Ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, sowie Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro (§ 33 UStDV) und Fahrausweise (§ 34 UStDV). Außerdem wurden einige Übergangsregelungen eingeführt.

Große Bedeutung der E-Rechnung

Das BMF wird in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben hierzu veröffentlichen. Der Entwurf wurde den entsprechenden Verbänden mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt. Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft wird der Entwurf bereits jetzt zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht.

Inhalt des BMF-Schreibens

Der Entwurf des Ministeriums behandelt die aktuelle Rechtslage und Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz. Dazu gehören die Rechnungsarten ab dem 01.01.2025, die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen und die zulässigen Formate einer E-Rechnung.

Außerdem geht es auf den Umfang einer E-Rechnung, die Übermittlung und den Empfang von E-Rechnungen, Verträge als Rechnung sowie auf Berichtigungsmöglichkeiten ein. Auch Fragen zum Vorsteuerabzug sowie zu Aufbewahrungspflichten werden angesprochen.

Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreibens ist für den Beginn des 4. Quartals 2024 geplant.

Hinweis: Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze ist eng mit der zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich einzuführenden Verpflichtung zur zeitnahen und transaktionsbezogenen elektronischen Meldung von bestimmten Rechnungsangaben an die Verwaltung (Meldesystem) verbunden.

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