Entwürfe der Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU veröffentlicht
Der Entwurf ESRS LSME richtet sich an kapitalmarktorientierte KMU, die gemäß CSRD verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Die VSME ESRS richten sich an freiwillig berichterstattende KMU.
Entwurf ESRS LSME
Der erste Entwurf für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kapitalmarktorientierten KMU (ESRS LSME) ist verpflichtend ab dem 01.012026 (bzw. spätestens ab dem 01.01.2028 unter Berücksichtigung der zweijährigen Übergangsfrist). Der Standard umfasst generelle Abschnitte und Metriken zu Umwelt, Sozialem und Geschäftsethik. Begleitet wird der Entwurf von einem Entwurf zu den Basis for Conclusions (LSME) sowie einem Entwurf zu einem Addendum to the Basis for Conclusions. In Deutschland betrifft diese Berichtspflicht nach Angaben der EFRAG ca. 140 KMU. Die im LSME-Entwurf vorgeschlagenen Erleichterungen gegenüber den Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen für große Unternehmen gelten gemäß Art. 19a Abs. 6 BilanzRL auch für ca. 1000 sogenannte „kleine und nicht komplexe Institute“, firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen.
Entwurf VSME ESRS
Der zweite Entwurf schlägt einen Standard für alle übrigen KMU vor, die freiwillig eine Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlichen (ESRS VSME). Dieser teilt sich in ein ‚Basic Module‘ sowie zwei optionale Module – ‚Narrative-Policies, Actions and Targets (PAT)‘ sowie ‚Business Partners‘. Dieser Standard soll nicht kapitalmarktorientierte KMU dabei unterstützen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von potenziell einigen Tausenden KMU zu harmonisieren und durch die Nachhaltigkeitsinformationen gemäß VSME zusätzliche individuelle Anfragen zum Beispiel im Rahmen von Kredit- oder Auftragsvergaben überflüssig zu machen.
Hinweis: Die Konsultationsfrist für beide Entwürfe läuft bis zum 21.05.2024. Das DRSC begleitet die Konsultationsphase durch die Organisation von Field Tests für KMU sowie Gesprächen mit Nutzern solcher Nachhaltigkeitsinformationen, die gemeinsam mit dem DIHK, dem Genossenschaftsverband, dem ZDH und anderen Organisationen durchgeführt werden. Die DRSC/RNE-Pilotgruppe befasst sich zudem mit diesen Standardentwürfen.
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