Einigung zum Bundeshaushalt 2025
Ziel der Wachstumsinitiative der Bundesregierung ist die Bewältigung der strukturellen Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Förderung von Investitionen und Verbesserung der Rahmenbedingungen
Mit dem Abbau der sogenannten kalten Progression und weiteren Maßnahmen sollen die Steuerzahler in den Jahren 2025 und 2026 um 23 Mrd. Euro entlastet werden. Die Wachstumsinitiative sieht außerdem weitere steuerliche Verbesserungen für Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer vor, zum Beispiel bei der Abschreibung, der Forschungsprämie, der Förderung der Elektromobilität, der Verlängerung der Stromsteuerermäßigung und der Strompreiskompensation sowie bei Überstunden und für ausländische Fachkräfte. Die Abschaffung der EEG-Umlage entlastet auch im Jahr 2025 Bürger sowie Unternehmen um einen zweistelligen Milliardenbetrag.
Abbau unnötiger Bürokratie
Die Bundesregierung will für mehr Tempo bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen sorgen. Sie wird künftig jährlich ein Bürokratieentlastungsgesetz vorlegen, das sicherstellt, dass die Belastung durch alle Bundesgesetze im jeweiligen Jahr auch unter Berücksichtigung neu geschaffener Regelungen insgesamt sinkt. Darüber hinaus werden in allen Ressorts Praxis-Checks eingeführt (mindestens zwei Praxis-Checks pro Ressort im Jahr 2024), aus denen jeweils konkrete Bürokratieentlastungsmaßnahmen abgeleitet werden, die dann in das jährliche Bürokratieentlastungsgesetz einfließen.
Geplant ist auch die Einrichtung eines Online-Portals zum Bürokratieabbau. Dort sollen Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung selbst dauerhaft die Möglichkeit haben, konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorzuschlagen.
Pragmatische Umsetzung der Sorgfaltspflicht in Lieferketten
Bei der Umsetzung der Sorgfalts- und Berichtspflichten sollen unverhältnismäßige Belastungen der Unternehmen vermieden werden. Deshalb wird die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) noch in dieser Legislaturperiode durch eine Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) 1:1 und möglichst bürokratiearm umgesetzt.
Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) am 01.01.2025 können die Unternehmen die Berichte nach dem LkSG durch die auf Basis des EU-Rechts neu vorgesehenen Berichte nach der CSRD ersetzen. Bis dahin wird von einer Sanktionierung von Verstößen gegen die Berichtspflichten nach dem LkSG abgesehen.
Hinweis: Die Maßnahmen der Wachstumsinitiative sollen gemeinsam mit dem Bundeshaushalt 2025 im Juli 2024 von der Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
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