Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Herbst 2024

Ab Herbst 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vergeben. Sie dient der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich tätigen natürlichen Personen, juristischen Personen und Personenvereinigungen in Besteuerungsverfahren. Die Vergabe erfolgt in Stufen und setzt sich aus dem Kürzel"„DE“ und neun Ziffern zusammen, ergänzt durch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal.

Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt zukünftig eindeutige Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr) an alle wirtschaftlich Tätigen. Dazu zählen neben natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind, auch juristische Personen und Personenvereinigungen. Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben ihrer (Steuer) IdNr. zusätzlich eine W-IdNr., so dass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird. Dies ermöglicht es Finanzbehörden, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den entsprechenden natürlichen Personen korrekt zu identifizieren und zuzuordnen.

Bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer

Die W-IdNr. fungiert auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Dieses Register ist Teil der Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung und zielt darauf ab, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten und Mehrfachmeldungen zu vermeiden („Once-Only“-Prinzip).

Vergabe

Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Hinweis: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird derzeit noch nicht erteilt. Wir halten Sie mit weiteren Informationen auf dem Laufenden.

Ansprechpartner

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