DRSC verabschiedet DRÄS 14 mit Änderungen an DRS 18 „Latente Steuern“
Ziele sind die Anpassung von DRS 18 an die geänderten HGB-Bestimmungen durch das MinBestRL-UmsG sowie einige redaktionelle Änderungen. Außerdem erhält der Standard den Namen „Latente Steuern im Konzernabschluss“. Auf der Internetseite des DRSC ist eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen gegenüber E-DRÄS 14 verfügbar.
Der geänderte Standard ist erstmals auf nach dem 28.12.2023 endende Geschäftsjahre anzuwenden. Für die Ziffern 66, 67 und 67a gilt dies ab dem 30.12.2023, wobei eine frühere Anwendung ab dem 28.12.2023 empfohlen wird, sofern der Konzernabschluss nicht bereits vor Veröffentlichung des DRÄS 14 im Bundesanzeiger gebilligt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vorzeitige Anwendung der Ziffern 24a und 25 S. 2 des geänderten Standards bereits für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr zulässig.
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