Corona-Schlussabrechnungen: „Technische Übergangsfrist“ bis 15.10.2024

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat Informationen zum Fristende zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen und zum weiteren Prozedere aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erhalten.

Die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen endete für alle Fälle, in denen seinerzeit eine entsprechende Fristverlängerung beantragt wurde, am 30.09.2024. Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung bleibt gleichwohl noch bis zum 15.10.2024 freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich ist. Bis zum 15.10.2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von den Bewilligungsstellen akzeptiert und bearbeitet. Es handelt sich dabei um keine formale Fristverlängerung, sondern lediglich um eine „technische Übergangsfrist“.

Hinweis: In allen Fällen, in denen bis zum 15.10.2024 keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, werden direkt im Anschluss entsprechende Anhörungsverfahren beginnen. Diese Verfahren sind notwendig, da die Nichteinreichung der Schlussabrechnung die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge hätte 

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.