Bundestag beschließt Jahressteuergesetz

Der Bundestag hat am 18.10.2024 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in 2. und 3. Lesung angenommen.

Zuvor wurde am 16.10.2024 das JStG 2024 im Finanzausschuss des Bundestages abschließend beraten. Im Vergleich zum Regierungsentwurf vom 05.06.2024 wurden insbesondere zahlreiche Änderungswünsche des Bundesrates berücksichtigt. 

Das Gesetz dient der Umsetzung von Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Dabei werden insbesondere die Vorgaben des EU-Rechts sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigt. Zudem wird auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH reagiert. Das JStG 2024 umfasst ferner eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen mit überwiegend technischem Charakter.

Überblich über die wesentlichen Änderungen

Im Rahmen der Überarbeitung des ursprünglichen Entwurfs wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen. Von besonderer Relevanz sind hierbei die folgenden Aspekte:

Verschärfung der Körperschaftsklauseln 

Änderungen führen zu einer Realisierung stiller Reserven, wenn durch die Übertragung eines Wirtschaftsguts der Anteil einer anderen Körperschaft an dem übertragenden Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht, auch wenn die Körperschaft bereits vor der steuerneutralen Übertragung beteiligt war.

Streichung geplanter Umsatzsteuerbefreiungen

Die im Regierungsentwurf vorgesehene Steuerbefreiung für bestimmte Sportaktivitäten wurde gestrichen; die Befreiung von Bildungsleistungen wurde angepasst.

Vorsteuerabzug bei Ist-Versteuerern

Die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Vorsteuerabzugsfähigkeit wird auf den 01.01.2028 verschoben.

Gewerbesteuerliche Grundbesitzkürzung

Ab dem Erhebungszeitraum 2025 wird die gewerbesteuerliche Kürzung nicht mehr anhand des Einheitswerts, sondern auf Basis der im Erhebungszeitraum erfassten Grundsteuer berechnet.

Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Forderungsausfällen

Die besondere Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften wurde zuletzt vom BFH als verfassungswidrig eingestuft, sodass diese Regelung für alle offenen Fälle aufgehoben wird.

Anpassung der Meldepflichten für Dividendenerträge und Kapitalerträge

Anpassung an die Meldevorgaben der EU-FASTER-Richtlinie mit dem Ziel einer langfristigen Vereinheitlichung der Meldestandards für grenzüberschreitende und innerstaatliche Zahlungen. Der Anwendungsbeginn wird auf den 01.01.2027 verschoben.

Übergangsregelung zu § 1 Abs. 3d AStG für grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen

Die Regelung gilt nicht für Aufwendungen aus Finanzierungsbeziehungen, die vor dem 01.01.2024 zivilrechtlich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurden. Dies gilt nicht bei wesentlichen Änderungen im Jahr 2024.

Nachweis des geringeren gemeinen Wertes für die Grundsteuer

Ein Nachweis des geringeren gemeinen Wertes ist nun möglich, um den BFH-Beschlüssen zur Grundsteuer gerecht zu werden.

Erweiterung der Mindeststeuergruppen im Mindeststeuergesetz

Eine einzelne, im Inland belegene, steuerpflichtige Geschäftseinheit wird nun auch als Mindeststeuergruppe anerkannt, um technische Anforderungen innerhalb der Finanzverwaltung zu erfüllen.

Streichung der Lohnsteuerpauschalierung für Mobilitätsbudget

Die ursprünglich geplante Möglichkeit zur Pauschalierung der Lohnsteuer für private Mobilitätsleistungen wurde gestrichen.

Hinweis: Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 22.11.2024 mit dem JStG 2024 befassen und dem Gesetzesentwurf aller Wahrscheinlichkeit nach zustimmen.

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