Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit wurde der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt.

Der Vermittlungsausschuss hat zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen. Dazu zählen die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 %, die Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für9 Monate, eine auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 % (ohne Gewerbesteuer) sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Nicht mehr Teil des Gesetzes ist die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie.

Hinweis: Nach der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates zu dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses kann das Gesetz nach der Ausfertigung und der Verkündung in Kraft treten.

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