Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
Der Vermittlungsausschuss hat zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen. Dazu zählen die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 %, die Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für9 Monate, eine auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 % (ohne Gewerbesteuer) sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Nicht mehr Teil des Gesetzes ist die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie.
Hinweis: Nach der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates zu dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses kann das Gesetz nach der Ausfertigung und der Verkündung in Kraft treten.
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