Bundesrat beschließt Wirtschaftsplangesetz

Die Bundesregierung stellt 2024 für mittelständische Unternehmen 11 Milliarden an Wirtschaftsförderung aus den sog. ERP-Mitteln bereit. Das sind 12 % mehr als im Vorjahr.

Das Wirtschaftsplangesetz wurde am 15.12.2023 im Bundesrat beschlossen. Damit kann das Gesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten pünktlich zum 01.01.2024 in Kraft treten. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital erhalten. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung. Zu nennen sind vor allem das neue Förderprodukt „ERP-Nachhaltiges Leasing“ und das geplante Programm „ERP-Nachhaltige Gründung“.

Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital

Die ERP-Förderprogramme kommen dem deutschen Mittelstand in seiner gesamten Breite zugute. Die Schwerpunkte für das Jahr 2024 liegen weiterhin auf der Stärkung des Finanzierungszugangs für Gründungen und kleine und mittlere Unternehmen sowie auf den volkswirtschaftlich wichtigen Schlüsselbereichen Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital.

Hinweis: Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Gerne beraten wir Sie.

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