Bundeskabinett beschließt Änderungen der Bürokratieentlastungsverordnung
Die Verordnung ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Sie enthält Regelungen, die nicht durch Gesetz, sondern nur durch Rechtsverordnung umgesetzt werden können. Die Verordnung kann ohne Beteiligung des Parlaments erlassen werden.
Änderungen zum ursprünglichen Entwurf
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurden auf Wunsch des Bundesrates einige Änderungen vorgenommen. So entfällt für Versteigerer die Anzeigepflicht bei der Industrie- und Handelskammer; es verbleibt lediglich die Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde. Außerdem wurden in der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung zusätzliche Ausnahmen von dem Erfordernis der Gleichwertigkeitsprüfung für bestimmte Studienabschlüsse aus EU- oder EWR-Mitgliedstaaten aufgenommen.
Die ursprünglich vorgesehene Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zur Aufhebung des Jährlichkeitsprinzips beim Versicherungsschutz für zulassungsfreie Fahrzeuge ist nicht mehr Bestandteil der Verordnung. Der Nutzen wurde im Vergleich zum erhöhten Kontrollaufwand als zu gering eingeschätzt.
Entlastung der Wirtschaft
Insgesamt umfasst die Bürokratieentlastungsverordnung 32 Rechtsänderungen, die die Wirtschaft jährlich um rund 420 Millionen Euro entlasten sollen. Die vom Bundesministerium der Justiz koordinierten Vorschläge zielen auf die Digitalisierung, den Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie auf Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigungen.
Der größte Teil der Entlastung – rund 400 Millionen Euro pro Jahr – ergibt sich aus Erleichterungen bei der Rechnungslegung von Steuerberatern, die künftig vollständig digital erfolgen soll. Weitere 14 Millionen Euro pro Jahr werden durch die Anhebung der Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung eingespart. Eine weitere Entlastung von 6 Mio. Euro pro Jahr wird durch Änderungen im Lebensmittelrecht erreicht, die eine elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ermöglichen.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.