Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte

Das BMF hat am 15.08.2024 ein Schreiben zur Anwendung des Nullsteuersatzes für steckbare Solargeräte (§ 12 Abs. 3 UStG) veröffentlicht.

Das BMF hat den UStAE in Abschnitt 12.18 Abs. 7 S. 3 an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst und die zulässige maximale Einspeiseleistung (Wechselrichter-Scheinleistung) für Steckersolargeräte ab dem 16.05.2024 auf 800 Voltampere erhöht.

Die Anhebung der maximal zulässigen Einspeiseleistung geht zurück auf das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 08.05.2024.

Hinweis: Die Grundsätze des Schreibens gelten für alle Umsätze ab dem 16.05.2024. Gerne beraten wie Sie zu dem Thema!

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