Anpassung der Regelung bei Finanzierungsbeziehungen
Statt einer festgelegten Zinsobergrenze für den Abzug von Zinsaufwendungen, wie ursprünglich im Wachstumschancengesetz geplant, wird nun eine Begrenzung des Zinsabzugs auf einen Gruppenzinssatz angestrebt. Übersteigt der Zinssatz diesen Gruppenzinssatz, wird er als nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend definiert und ein Betriebsausgabenabzug verwehrt.
Der Gruppenzinssatz entspricht dem Zinssatz, zu dem sich die Unternehmensgruppe basierend auf ihrem Rating gegenüber externen Parteien finanzieren könnte. Diese Beschränkung gilt für Zinsaufwendungen aus grenzüberschreitenden Finanzierungen innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen.
Hinweis: Die Neuregelung steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes durch den Bundesrat am 22.03.2024. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Mandanteninformation zum Thema.
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