IDW nimmt Stellung zur Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023

Das IDW hat zum Diskussionsentwurf des BMF zur Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023, speziell zu § 1 Abs. 3d und 3e AStG, Stellung genommen. Mit diesen Vorschriften werden die konzerninternen Finanzierungsbeziehungen durch den Gesetzgeber geregelt.

Durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen und zur Vereinfachung und Gerechtigkeit in der Steuerverwaltung (Wachstumschancengesetz) vom 27.03.2024 wurden § 1 Abs. 3d und 3e AStG eingefügt.

Das IDW kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die vom BMF vorgesehenen Erläuterungen weitere Dokumentationspflichten vorsehen, die über den Gesetzeswortlaut hinausgehen. Diese sollten ersatzlos entfallen. Darüber hinaus bestehen sowohl durch die OECD-Richtlinien als auch durch die EuGH-Rechtsprechung gefestigte Vorgaben für die Anwendung eines Fremdvergleichs. Einseitige Regelungen zur Modifizierung des Fremdvergleichs werden daher vom IDW kritisch gesehen.

Darüber hinaus regt das IDW in der Stellungnahme insbesondere Klarstellungen zu verschiedenen Randziffern an, um für die Steuerpflichtigen eine höhere Sicherheit in Bezug auf die Auffassung des BMF zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.

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Henning Straeter

Partner, Head of Transfer Pricing

Düsseldorf

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