Änderung des DRS 18 veröffentlicht

Der Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 14 (E-DRÄS 14) 'Änderungen des DRS 18' wurde vom DRSC veröffentlicht. Mit dem E-DRÄS 14 wird der DRS 18 Latente Steuern geändert.

Anlass für die aktuelle Überarbeitung des DRS 18 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer flankierender Maßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG).

Das MinBestRL-UmsG führt im Wesentlichen das Gesetz zur Sicherung einer globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG) ein. Darüber hinaus enthält das MinBestRL-UmsG einige steuerliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der Mindestbesteuerung sowie Anpassungen des HGB.

Die Änderungen des HGB beinhalten eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern im Jahres- und Konzernabschluss, die sich aus der Anwendung des MinStG oder entsprechender ausländischer Mindeststeuergesetze ergeben (§§ 274 Abs. 3, 306 Satz 5 HGB). Darüber hinaus wurden neue Angabepflichten geschaffen, um ein Mindestmaß an Transparenz und Information der Abschlussadressaten zu gewährleisten (§§ 285 Nr. 30a, 314 Abs. 1 Nr. 22a HGB).

Der vorliegende E-DRÄS 14 dient daher der Anpassung des DRS 18 an die aktuelle Rechtslage. Darüber hinaus werden einige redaktionelle Änderungen des Standards vorgeschlagen. Schließlich soll der Standard die Bezeichnung „Latente Steuern im Konzernabschluss“ erhalten.

Hinweis: Stellungnahmen zu E-DRÄS 14 sind bis zum 12.04.2024 möglich. Der Entwurf ist auf der Internetseite des DRSC abrufbar.

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