Im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit und zur Entlastung der Aufsichtsorgane haben sich bereits in der Vergangenheit viele Unternehmen für eine Prüfung ihres Nachhaltigkeitsberichts oder von Teilen davon entschieden, auch wenn sie ihre nichtfinanziellen Informationen freiwillig veröffentlicht haben.
Ab dem Geschäftsjahr 2024 wird die nichtfinanzielle Erklärung bzw. die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines berichtspflichtigen Unternehmens oder Konzerns zwingend gem. § 324b HGB-E zu prüfen sein. Für die ersten Jahre ist zunächst eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit „limited assurance“ vorgesehen.
Wir übernehmen die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten, egal ob Sie zur Aufstellung und Offenlegung verpflichtet sind oder freiwillig berichten. Im Mittelpunkt stehen dabei:
- gesetzliche Prüfungen gem. § 324b ff. HGB-E von nichtfinanziellen Erklärungen gem. §§ 289b ff. und §§ 315b ff. HGB-E (Rahmenwerk ESRS)
- Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen deutscher Tochterunternehmen von Unternehmensgruppen aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten gemäß ESRS oder anderen Rahmenwerken (z.B. GRI oder den IFRS S1 u. S2 des ISSB)
- freiwillige Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten nach ESRS bzw. den VSME und anderen Rahmenwerken
- Prüfungen nach § 11 VerpackG
Sämtliche Sustainability Services können wir in Kooperation mit den jeweiligen Nexia Landesgesellschaften auch grenzüberschreitend anbieten.
Wir führen die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten mit begrenzter Prüfungssicherheit zurzeit auf Grundlage des Prüfungsstandards ISAE 3000 revised durch. Zusätzlich beachten wir die Verlautbarungen des Berufsstandes und den von der EU-Kommission noch zu übernehmenden, zukünftigen Prüfungsstandard ISSA 5000 ED.
Bei erstmaliger Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung empfehlen wir eine individuell ausgestaltete, begleitende Prüfung des Erstellungsprozesses. Dabei handelt es sich um die regelmäßige Überprüfung und Bewertung aller Prozessschritte, von der Wesentlichkeitsanalyse über die Organisation der Datenerhebung und -verarbeitung und die Ermittlung quantitativer und qualitativer Datenpunkte bis zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung.
Eine begleitende Prüfung hat das Ziel, rechtzeitig eventuelle Fehler oder Mängel zu identifizieren und zu korrigieren, um die erfolgreiche Erstellung eines prüfungsfähigen Nachhaltigkeitsberichts sicherzustellen.
Die Hauptphasen unseres Prüfungsansatzes umfassen dabei:
Phase 1
Risikoanalyse & Verständnis des Unternehmens/Konzerns
Kontextbezogen
Verständnis von Unternehmen und Umfeld in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte
- Analyse Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
- Identifikation relevanter Nachhaltigkeitsthemen, Chancen, Risiken und Auswirkungen
Verständnis Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Berichtsrahmen und Berichtsgrenzen
- Würdigung des Prozesses zur Datenerhebung und verarbeitung
- Analyse der wesentlichen Themen und Ziele des Berichts
Phase 2
Prüfungsplanung & Prozessverständnis
Risikoorientiert
Bestimmung Prüfungsumfang
- Schwerpunktsetzung hinsichtlich relevanter Berichtsangaben
- Entscheidung Prüfungstiefe u. Wesentlichkeit
Entwicklung Prüfungsplan
- Festlegung der Prüfungs-ziele und relevanten Prüfungskriterien
- Definition Art, zeitliche Einteilung und Umfang Prüfungshandlungen
Prozessverständnis
- Bewertung der Prozesse und Kontrollen zur Datenerhebung u. -verarbeitung
Phase 3
Aussagebezogene Prüfungshandlungen
Wesentlich
Durchführung Prüfungshandlungen
- Beurteilung der Wesentlichkeitsanalyse
- Validierung der quantitativen und qualitativen Angaben gemäß der ESRS anhand geeigneter Nachweise und Dokumente
- Beurteilung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-VO
- Kennzeichnung der Berichterstattung nach den Anforderungen des elektronischen Reportingformats ESEF
Phase 4
Prüfungsurteil und Prüfungsergebnisse
Aussagekräftig
Prüfungsurteil
- Formulierung des Prüfungsurteils mit begrenzter Sicherheit
Prüfungsergebnisse
- Dokumentation Prüfungsfeststellungen
- Klare und verständliche Formulierung zu Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung
- Empfehlungen an Aufsichts- und Leitungsorgane zur Verbesserung Berichterstattung und IKS
Weitere Leistungen im Bereich Sustainability Services:
Was macht einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht aus? Wie implementiere ich ESRS? Betrifft mich die EU-Taxonomie?
Unsere Experten beraten Sie zu anstehenden Nachhaltigkeitspflichten und der Erstellung von prüffähigen, konformen Berichten.
Alle Informationen und eine Übersicht unserer Leistungen finden Sie hier.
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Dr. Stefan Grabs
Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW
Weitere Ansprechpartner
Santosh Varughese
Managing Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant (U.S.)
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