Viertes Bürokratieentlastungsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am 26.09.2024 das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ verabschiedet. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses zugrunde. Der Entwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Im Gesetz sind verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und zur Förderung der Digitalisierung vorgesehen. 

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege 

Zu den Maßnahmen gehört die Verkürzung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre durch Anpassung des § 257 Abs. 4 HGB sowie der entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes. Die Neuregelung gilt für alle Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abgelaufen ist. Im Zusammenhang mit den laufenden Cum-Ex-Ermittlungen wird die verkürzte Aufbewahrungsfrist für Unternehmen, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, um ein Jahr verzögert eingeführt.

Eine Verkürzung der Aufbewahrungspflicht für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse ist im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. In der Regel werden Buchungsbelege genauso lange aufbewahrt wie Jahresabschlüsse. Eine Verkürzung der Aufbewahrungspflicht hat somit in der Praxis keinen Effekt.

Weitere Maßnahmen

Außerdem sollen Melde- und Informationspflichten, wie die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsbürger, abgeschafft werden. Zur Förderung der Digitalisierung sollen unter anderem Schriftformerfordernisse reduziert sowie eine zentrale Datenbank für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung für Steuerberater geschaffen werden. Weitere Regelungen betreffen die Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsprozessen, etwa im Unterhaltsvorschussgesetz und in der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Änderungen zum Regierungsentwurf

Im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf wurden einige Änderungen beschlossen. Steuerbescheide sollen künftig digital abrufbar sein, ohne dass eine Einwilligung des Empfängers nötig ist. Stattdessen wird eine Widerspruchslösung eingeführt. Unternehmen sollen durch Änderungen im Aktienrecht entlastet werden, indem es ausreicht, vergütungsbezogene Beschlüsse auf der Internetseite zu veröffentlichen. Eine zusätzliche Bekanntmachung entfällt. 

Im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz sollen die Anforderungen an die Schriftform erweitert werden, um Personalverwaltungen zu digitalisieren. Bestimmte Wirtschaftsbereiche, wie das Baugewerbe und die Gastronomie, sind davon ausgenommen. Auch im Bereich der Leiharbeit sind Änderungen vorgesehen: Vereinbarungen zwischen Verleihern und Entleihern können zukünftig in Textform, etwa per E-Mail, abgeschlossen werden.

Weitere Anpassungen betreffen die Verlegung von Betriebsstätten, für die künftig eine einfache Anmeldung im neuen Zuständigkeitsbereich genügt. 

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