Verrechnungspreise Italien: Dringender Handlungsbedarf
Ende September 2021 wurden weitere Richtlinien durch die italienische Finanzverwaltung erlassen. Dabei sticht besonders die Anforderung an Unternehmen heraus, eine elektronische Signatur eines Zeichnungsberechtigten mit Datumsnachweis in die Dokumentation aufzunehmen .
Zur Erfüllung wurde eine sehr kurze Frist gesetzt. Entspricht bspw. das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, so wäre die Frist zur Umsetzung der folgenden Anforderung der 30. November 2021 für das Wirtschaftsjahr 2020.
Die Erstellung des Italienischen Local Files in italienischer Sprache ist obligatorisch. Zudem sind Anforderungen an die Inhalte des Italienischen Local Files sowie an das Master Files ausgeweitet worden, d.h.
- Vollumfängliche Darstellung der Wertschöpfungskette und der Funktionen und Risiken
- Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens / der Unternehmensgruppe
- Anwendung von aktuellen Benchmark-Studien für die Angemessenheitsanalyse der Verrechnungspreise bzw. der IC-Transaktionsarten
- Darstellung und Erläuterung Marktbedingungen
- Detaillierte Darlegung aller relevanter konzerninterner Transaktionen, wobei ein besonderer Fokus auf die Verwendung von immateriellen Wirtschaftsgütern oder auch Finanztransaktionen gelegt wird
- Darlegung und Beschreibung der Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung (Routine) laut dem OECD-Ansatz
- Übersicht und Bereitstellung konzerninterner Verträge im Italienischen Local File, die im Dokumentationszeitraum Gültigkeit haben
Abschließend ist noch zu nennen, dass die hier genannten Daten und Informationen jährlich aktualisiert werden müssen, um potenzielle Strafen in Italien zu minimieren/vermeiden, wobei für kleine Unternehmen auch Erleichterungen vorgesehen sind.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Wenden Sie sich gerne an unseren Spezialisten oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.