Update für den Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) soll weiterentwickelt werden und insbesondere den Mittelstand bei Nachhaltigkeitsberichten entlasten.

Unternehmen sollen die neuen Standards für Nachhaltigkeitsberichte von Anfang an leicht handhaben können. Aus diesem Grund wird der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) konzipierte Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt und u.a. mit einer neuen Webplattform erweitert. Dafür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 19.250.000 Euro über eine Laufzeit von dreieinhalb Jahren zur Verfügung. Ziel der Fortentwicklung ist es, den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, zu minimieren.

13.000 Unternehmen in Deutschland werden berichtspflichtig

Damit reagiert die Bundesregierung auf die Ausweitung der EU-weiten Berichtspflichten, infolgedessen ab 2025 etwa 13.000 Unternehmen in Deutschland schrittweise berichtspflichtig werden. Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex können die Nachhaltigkeitsberichte niederschwellig und gesetzeskonform erstellt werden. Dafür bietet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex kostenlose und praxisnahe Unterstützung an, z.B. mit einer Webplattform, Schulungen und Leitfäden.

Bereits seit 2014 müssen börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten, in Deutschland betrifft das ca. 550 Unternehmen. Die Berichtspflicht wird durch die Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erheblich ausgeweitet. Schrittweise steigt dann die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen Schätzungen zufolge EU-weit von 11.600 auf 49.000. Zu den Kriterien innerhalb der zwölf Oberbereiche zählen beispielsweise Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt an Unternehmensstandorten, Klimaanpassungsmaßnahmen oder Programme zum Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette. Die Berichterstattung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach der EU-Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) soll ebenfalls über die Corporate Sustainability Reporting Directive erfolgen.

Webplattform geplant

Neben dem Aufbau einer Webplattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte (bis Ende 2024) soll für die Unternehmen ein Helpdesk für inhaltliche und technische Fragen eingerichtet sowie die Unterstützung durch bspw. Webinare oder Leitfäden ausgebaut werden. Das unentgeltliche Angebot des Deutschen Nachhaltigkeitskodex richtet sich sowohl an bereits oder zukünftig berichtspflichtige Unternehmen wie auch an freiwillig berichtende Unternehmen, die steigenden Nachfragen zum Thema Nachhaltigkeit aktiv begegnen wollen. Hinzu kommen die gesetzlich nicht berichtspflichtigen Unternehmen, die sich jedoch Informationspflichten ihrer Vertragspartner in der Wertschöpfungskette ausgesetzt sehen. Für diese soll es ein vereinfachtes Einstiegsmodul geben, das auf dem freiwilligen KMU-Standard der EU basiert.

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Dr. Stefan Grabs

Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

Berlin

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