Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Das Bundesministerium der Justiz hat am 22.03.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) veröffentlicht.

Der Entwurf zielt darauf ab, die CSRD umzusetzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Unternehmen verlässliche, relevante und vergleichbare Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte bereitstellen.

Im Wesentlichen werden folgende Regelungen vorgeschlagen:

  • Die Verpflichtung zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung wird durch die Anforderung ersetzt, den (Konzern-)Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß festgelegten Format- und Inhaltsvorgaben zu erweitern.
  • Drittstaatenunternehmen mit inländischen Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen werden erstmals zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit verpflichtet.
  • Zukünftig wird der Nachhaltigkeitsbericht als Teil des (Konzern-)Lageberichts einer inhaltlichen Prüfung unterzogen.
  • Die Erklärungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten bezüglich des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts werden zusammengeführt und können in einer gemeinsamen Erklärung abgegeben werden.
  • Unternehmen, die ihren (Konzern-)Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, sind verpflichtet, den (Konzern-)Lagebericht im einheitlichen elektronischen Berichtsformat gemäß der ESEF-Verordnung vorzulegen.
  • Der (Konzern-)Lagebericht inklusive des Prüfungsvermerks über den Nachhaltigkeitsbericht muss in deutscher Sprache öffentlich zugänglich gemacht werden.
     

Im Allgemeinen treten die neuen Regelungen bereits für das Geschäftsjahr 2024 in Kraft. Allerdings gibt es Übergangsregelungen für die erstmalige Abgabe einer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für das erste Geschäftsjahr 2024 gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. In den folgenden Geschäftsjahren werden bis 2028 schrittweise weitere Unternehmensgruppen einbezogen.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.