Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds gestartet

Das Umweltbundesamt (UBA) hat das Online-Register DIVID Anfang April 2024 gestartet. Das Register dient der Umsetzung einer ab dem Jahr 2025 in Kraft tretenden Pflicht zur Registrierung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten.

DIVID ist am 01.04.2024 mit ersten Funktionen gestartet und die Registrierung für inländische Hersteller ist ab sofort möglich. Die Plattform ist über die Homepage www.einwegkunststofffonds.de erreichbar.

Einwegkunststofffonds

Die Einzahlung in den Einwegkunststofffonds erfolgt ab dem Jahr 2025 durch die betroffenen Hersteller, welche die erstmalige Bereitstellung oder den Verkauf bestimmter Einwegkunststoffprodukte auf dem Markt vornehmen. Die Höhe der Einzahlung ist abhängig von der Produktart und der Masse. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähige Leistungen an das UBA melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an die Anspruchsberechtigten ausgeschüttet. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier.

Online-Plattform DIVID

DIVID ermöglicht dem Umweltbundesamt die digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen der schätzungsweise rund 56.000 abgabepflichtigen Hersteller sowie die jährliche Ausschüttung der Mittel an schätzungsweise rund 6.400 Berechtigte. Die Plattform ist dabei das zentrale Instrument für die fondsbezogene Kommunikation zwischen externen Nutznießern und dem UBA sowie für die damit verbundenen verwaltungsinternen Prozesse. Sie ermöglicht die ordnungsgemäße Vereinnahmung und Verteilung des Fondsvolumens von jährlich rund 430 Millionen Euro.

Registrierungsfrist

Das Gesetz über den Fonds für Einwegkunststoffe sieht vor, dass sich Hersteller, die vor dem 01.01.2024 tätig waren, bis zum 31.12.2024 registrieren lassen müssen. Neu beginnende Unternehmen müssen sich seit dem 01.01.2024 sofort registrieren. Die Abgabepflicht besteht ab 2024 unabhängig von der Registrierung.

Ab dem 01.06.2024 ist die Registrierung auch für Anspruchsberechtigte möglich. Es ist zudem vorgesehen, dass ab dem 01.08.2024 auch ausländische Hersteller und Anspruchsberechtigte registriert werden können.

Hinweis: Weitere Funktionen und Nutzergruppen werden sukzessive eingeführt, das UBA wird über DIVID und die Internetseite www.ewkf.de informieren.

Ansprechpartner

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