OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022

Die OECD hat ihre „OECD Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations“ aus dem Jahr 2017 überarbeitet und stellt die aktualisierten OECD-Verrechnungspreisleitlinien seit dem 20. Januar 2022 vorerst in englischer und französischer Sprache auf der OECD-Webseite zur Verfügung.

Diese OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 haben in Deutschland – im Gegensatz zu anderen Ländern – keinen Gesetzescharakter. Zwar gelten sie hierzulande als Richtlinien im internationalen Kontext der Verrechnungspreise, jedoch integrieren unter anderem europäische Staaten (z. B. die Niederlande) die OECD-Verrechnungspreisleitlinien in ihr nationales Steuerrecht.

Die wesentlichen Anpassungen der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 sind

  • die Leitlinien für Steuerverwaltungen zur Anwendung des Ansatzes für „schwer zu bewertende immaterielle Wirtschaftsgüter“ (Guidance for Tax Administrations on the Application of the Approach to Hard-to-Value Intangibles - BEPS Action 8),
  • die Integration der am 11. Februar 2020 verabschiedeten „Verrechnungspreisleitlinien für Finanztransaktionen“ (Transfer Pricing Guidance on Financial Transactions: Inclusive Framework on BEPS: Actions 4, 8-10) sowie
  • die Integration der am 21. Juni 2018 verabschiedeten, überarbeiteten „Anleitung zur Anwendung der Gewinnaufteilungsmethode“ (Revised Guidance on the Application of the Transactional Profit Split Method - BEPS Action 10)

Zusammenfassend bleibt zu betonen, dass es mit den OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 besonders bei der „Gewinnaufteilungsmethode“ von entscheidender Bedeutung sein wird, das entsprechende Wirtschaftsjahr der Anwendung dieser Verrechnungspreismethode und somit die richtige Version der Verrechnungspreisleitlinien (Juli 2017 und/oder Januar 2022) zu beachten.

Zudem bleibt abzuwarten, inwieweit sich die deutsche Finanzverwaltung erneut an den neuen OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 ausrichten wird, da bereits bspw. die international anerkannte Anwendung der „DEMPE-Funktion“ und der direkte Verweis auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 in das BMF-Schreiben „Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise“ vom 14. Juli 2021 Einzug genommen hat.

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Henning Straeter

Partner, Head of Transfer Pricing

Düsseldorf

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