Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geplant

Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag vom April 2025 die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angekündigt.

Stattdessen soll ein neues Gesetz zur „internationalen Unternehmensverantwortung“ erarbeitet werden, das die EU-Vorgaben aus der kürzlich verabschiedeten Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) effizient und „bürokratiearm“ umsetzt. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollen die Berichtspflichten nach dem LkSG ausgesetzt und die Sanktionsmöglichkeiten reduziert werden.

Früher Vorstoß zur Abschaffung gescheitert

Bereits im Dezember 2024 hatten CDU und FDP versucht, das Lieferkettengesetz kurzfristig abzuschaffen. Ein entsprechender Antrag zur Aufhebung des LkSG wurde damals in den Bundestag eingebracht, scheiterte jedoch an den damaligen parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen. Insbesondere SPD und Grüne hatten sich noch gegen eine ersatzlose Abschaffung ausgesprochen. 

EU-Richtlinie als neuer Rahmen

Die geplante Neuregelung orientiert sich an der im März 2024 verabschiedeten EU-Lieferkettenrichtlinie. Diese verpflichtet große Unternehmen (mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz) zu menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungskette – allerdings in einem EU-weit einheitlichen Rahmen.

Hintergrund: Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Das deutsche Gesetz zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten (LkSG), das Anfang 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet große Unternehmen, menschenrechtliche und ökologische Standards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu überwachen. Ziel war es, Ausbeutung und Umweltzerstörung im Ausland nicht länger zu ignorieren und Unternehmen in die Pflicht zu nehmen.

Hinweis: Die Abschaffung des LkSG sorgt für Kritik bei zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sie warnen vor einer Schwächung des Schutzes von Menschenrechten und Umweltstandards. Die Regierung argumentiert hingegen mit Entlastung der Wirtschaft und der Notwendigkeit einer europäisch harmonisierten Lösung.

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