Neue OECD-Veröffentlichungen zu Pillar 1 Amount B und Pillar 2

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat neue Dokumente zu Pillar 1 Amount B und zu Pillar 2 veröffentlicht.

Das Konsultationspapier der OECD spezifiziert u.a. die konkrete Ausgestaltung des als Teil der Säule 1 bezeichneten Amount B. Bezüglich Pillar 2 wurden in Ergänzung der sog. Model Rules zur Umsetzung der Globalen Mindeststeuer (GloBE) Leitlinien und Anwendungserläuterungen vorgelegt.

Pillar 1 Amount B

Im Dezember 2022 hat die OECD das erste Konsultationspapier zur Säule 1 Amount B veröffentlicht. Nachdem hierzu zahlreiche Stellungnahmen eingegangen sind, wurde nun am 17. Juli 2023 ein neues Konsultationspapier veröffentlicht, welches das alte Papier ersetzt.

Amount B ist eine entscheidende Komponente der ersten Säule. Der Fokus liegt auf der vereinfachten und gezielteren Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bezüglich der sogenannten Basis-Marketing- und Vertriebsaktivitäten, die das häufigste Tatbestandsmerkmal darstellen, mit dem multinationale Unternehmen in den Ländern, in denen sie tätig sind, konfrontiert werden.

Das nun veröffentlichte Dokument beschreibt die Gestaltungselemente von Amount B und dient dazu, Stellungnahmen von Interessengruppen zu den technischen Aspekten einzuholen. Es sieht u.a. eine Erweiterung des Anwendungsbereichs bezüglich der Erbringung von anderen Tätigkeiten (sog. Nicht-Vertriebstätigkeiten) vor. Diese sollen unschädlich sein, wenn eine Segmentierung zu den ausgeübten Basistätigkeiten erfolgt.

Während De-minimis-Verkäufe im Einzelhandel zulässig sind, bleiben Dienstleistungen und der Vertrieb von Rohstoffen weiter vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Bezüglich der Abgrenzung des „Basisvertriebs“ von Nicht-Basistätigkeiten ist in der Diskussion, ob ein separates qualitatives Kriterium erforderlich ist, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen quantitativen und qualitativen Maßstäben zu erreichen.

Da weiterhin offene Fragen bestehen, stellen die in diesem Konsultationsdokument enthaltenen Vorschläge nicht die Konsensansichten des Inclusive Framework on BEPS, des Ausschusses für Steuerangelegenheiten oder seiner Nebengremien dar.

Pillar 2

Am 17. Juli 2023 veröffentlichte die OECD zusätzliche Safe Harbour Regelungen für die anerkannte Ergänzungssteuer (QDMTT) im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung. Eine Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) ist eine inländische Mindeststeuer, die von einem Staat denjenigen Unternehmen eines multinationalen Konzerns auferlegt wird, die in diesem Staat ansässig sind oder eine Betriebsstätte bilden. Dies ist in Deutschland im Referentenentwurf zum deutschen MinStG umgesetzt. Danach wird auf Antrag ein Steuererhöhungsbetrag (§ 51 Abs. 1 MinStG-E) für eine ausländische Steuerjurisdiktion auf null gesetzt, wenn diese für das Geschäftsjahr eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer erhebt.

Außerdem wurden Regelungen zu der Subject to Tax Rule (STTR) veröffentlicht. Bei der STTR handelt es sich um Regelungen, nach denen Entwicklungsländer bilaterale Steuerabkommen aktualisieren können, um bestimmte interne Einkünfte eines mulinationalen Konzerns im Quellenstaat „zurückzubesteuern“, wenn diese Einkünfte keiner oder nur einer niedrigen/nominalen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Zahlungsempfängers unterliegen. Damit soll ein Mindeststeuerniveau im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen erreicht werden. Der STTR-Mindestsatz beträgt 9 %.

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