Nachhaltigkeitsberichterstattung: ISSB veröffentlicht IFRS S1 und IFRS S2

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 26. Juni 2023 die IFRS S1 und S2 Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Damit soll eine global einheitliche Berichterstattung zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen ermöglicht werden.

Die beiden vom ISSB veröffentlichten Standards bauen auf bereits etablierten Rahmenwerken auf. Grundlegend sind z.B die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) mit den Berichtssäulen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele.

IFRS S1

Der Standard IFRS S1 „General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information“ legt die allgemeinen Anforderungen an die Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen fest. Er ist in vier Teile gegliedert.

  • Im Bereich Governance werden Offenlegungsanforderungen an das berichtende Unternehmen definiert, bezogen auf Governance-Prozesse, Kontrollen und Verfahren, die das Unternehmen zur Überwachung, Steuerung und Beaufsichtigung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen einsetzt.
  • Der Bereich Strategy befasst sich mit der Offenlegung von Informationen, bezüglich der Strategie des Unternehmens für das Management nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen.
  • Bezüglich des Risk Management werden Informationen über den Risikomanagementansatz und die damit verbundenen Prozesse, mit denen nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen identifiziert, bewertet, priorisiert und überwacht werden, angefordert.
  • Der vierte Teil enthält Anforderungen an die Messbarkeit von Informationen, um über den aktuellen Stand und über die erzielten Fortschritte zu berichten.

IFRS S2

Das Ziel des IFRS S2 „Climate-related Disclosures“ besteht darin, ein Unternehmen zu verpflichten, Informationen über seine klimabezogenen Risiken und Chancen offenzulegen, die den Nutzern von Finanzberichten für allgemeine Zwecke bei der Entscheidungsfindung bezüglich der Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen nützlich sind.

IFRS S2 gilt für:

  • klimabedingte Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, und zwar
    • klimabedingte physische Risiken und
    • klimabedingte Übergangsrisiken und
  • klimabezogene Chancen, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen.

Zeitplan

Die Standards treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Sie sind jedoch erst verpflichtend anzuwenden, wenn sie vom betreffenden Gesetzgeber als verpflichtend anzuwendendes Rahmenwerk übernommen werden. Unternehmen im Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) haben hingegen die ESRS verpflichtend anzuwenden.

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