IFRS 18 Darstellung und Angaben in Abschlüssen

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seinen neuen Standard IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ veröffentlicht. IFRS 18 ersetzt zukünftig IAS 1 als zentralen Standard der IAS/IFRS mit Regelungen zur Rechnungslegung.

IFRS 18 ist das Ergebnis des Projekts zu Hauptabschlussbestandteilen, das darauf abzielt, die Kommunikation von Unternehmen in ihren Abschlüssen zu verbessern. Aufgrund von Rückmeldungen von Investoren zur Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschlüssen hat der IASB seit 2014 ein Projekt gestartet, um IAS 1 durch einen neuen IFRS zu ersetzen. Das Ziel war es, die Vergleichbarkeit der Darstellung der finanziellen Leistung von Unternehmen zu verbessern.

Die wesentlichen Änderungen durch die Einführung von IFRS 18 umfassen:

  • Neue Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung mit entsprechenden Zuordnungsvorschriften für den operativen Bereich, den Investitions- und Finanzierungsbereich sowie Zwischensummen (z.B. Betriebsergebnis)
  • Erweiterte Vorschriften zur Bezeichnung, Zusammenfassung und Aufgliederung von Posten
  • Begrenzte Änderungen des IAS 7 Kapitalflussrechnung, insbesondere hinsichtlich der Zuordnung von Zahlungsströmen aus Zinsen und Dividenden
  • Neue Angabepflichten für vom Management definierte Ergebnisgrößen einschließlich der Überleitung auf die nächstliegende IFRS-konforme Zwischensumme


Hinweis: IFRS 18 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist vorbehaltlich der Übernahme durch die EU zulässig. Bei der erstmaligen Anwendung sind die Vergleichszahlen anzupassen.

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