IASB: Vorschläge zur Änderung des IAS 28 zur Bilanzierung nach der Equity-Methode veröffentlicht

Am 19.09.2024 hat der International Accounting Standards Board (IASB) den Entwurf ED/2024/7 „Bilanzierung nach der Equity-Methode – IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“ zur Konsultation veröffentlicht.

Der IASB strebt eine Reduktion der in der Praxis bestehenden Bilanzierungsunterschiede bei praktischen Anwendungsfragen zu IAS 28 an, um die Vergleichbarkeit der Informationen zu fördern.

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen dienen der Präzisierung der Anwendung der Equity-Methode durch Investoren in spezifischen Fällen. Die Überarbeitung basiert auf einer Vielzahl von Anwendungsfragen zur Bilanzierung nach der Equity-Methode, die in der Vergangenheit an den IASB herangetragen wurden.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Beteiligungsquote des Investors bei der erstmaligen Erlangung eines maßgeblichen Einflusses oder einer gemeinsamen Kontrolle.

Eine weitere Möglichkeit stellt die Änderung der Beteiligungsquote des Investors dar, wobei ein bereits bestehender maßgeblicher Einfluss oder eine gemeinsame Kontrolle beibehalten wird. Dies umfasst sowohl den Erwerb eines zusätzlichen Eigentumsanteils an dem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture als auch die Veräußerung eines Anteils an dem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture sowie sonstige Änderungen des Nettovermögens an diesen Unternehmen, welche den Eigentumsanteil des Investors modifizieren. Dies kann beispielsweise durch die Ausgabe neuer Aktien erfolgen.

Des Weiteren ist der Verlustanteil des Investors zu erfassen. Im Besonderen soll erörtert werden, ob ein Investor, der seine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture auf null reduziert hat, nicht erfasste Verluste nachholen“ muss, wenn er eine zusätzliche Beteiligung an dem at-Equity-bilanzierten Unternehmen erwirbt. Des Weiteren ist zu klären, ob ein Investor, der seine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture auf null reduziert hat, seinen Anteil am Gewinn oder Verlust dieses Unternehmens sowie seinen Anteil am sonstigen Gesamtergebnis separat erfassen muss.

Unter Transaktionen mit assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures sind sämtliche Geschäfte zu verstehen, die mit diesen abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die bestehenden Regelungen zur Berücksichtigung von Gewinnen oder Verlusten, die sich aus dem Verkauf eines Tochterunternehmens an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture gemäß den Vorschriften in IFRS 10 und IAS 28 ergeben, um entsprechende Bestimmungen zu ergänzen.

Die vorgeschlagenen Regelungen zu latenten Steuereffekten bei der erstmaligen Erfassung beziehen sich auf die Bewertung des Anteils des Investors an den identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden des assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures zum beizulegenden Zeitwert.

Des Weiteren werden Ergänzungen hinsichtlich der Behandlung eines Rückgangs des beizulegenden Zeitwerts von Gegenleistungen für assoziierte Unternehmen und Joint Ventures vorgeschlagen. Dabei stellt sich die Frage, ob ein solcher Rückgang als objektiver Hinweis auf eine mögliche Wertminderung der Nettoinvestition gewertet werden sollte.

Hinweis: Bis zum 20.01.2025 besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen an den IASB zu übermitteln.

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