IASB veröffentlicht jährliche Verbesserungen an den IFRS
Diese Änderungen, die in einem einzigen Dokument („Annual Improvements to IFRSs - Volume 11“) veröffentlicht wurden, umfassen Klarstellungen, Vereinfachungen, Korrekturen und Änderungen zur Verbesserung der Konsistenz mehrerer IFRS-Rechnungslegungsstandards.
Umfang der Änderungen
Folgende Standards wurden geändert
- IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards: Bilanzierung von Sicherungsgeschäften bei Erstanwendung der IFRS
- IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung
- IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Zu IFRS 7 gehörende Umsetzungsleitlinien:
- Einführung
- Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis
- Angaben zum Kreditrisiko
- IFRS 9 Finanzinstrumente:
- Ausbuchung von Leasing-Verbindlichkeiten beim Leasingnehmer
- Transaktionspreis
- IFRS 10 Konzernabschlüsse: Bestimmung eines de facto-Agenten
- IAS 7 Kapitalflussrechnung: Anschaffungskostenmethode
Die Änderungen treten für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
Hinweis: Die Änderungen beschränken sich auf jährliche Verbesserungen, die entweder den Wortlaut eines IFRS-Rechnungslegungsstandards klarstellen oder relativ geringfügige unbeabsichtigte Folgen oder Auslassungen in den Rechnungslegungsstandards korrigieren. Sie beseitigen auch kleinere Widersprüche zwischen den Anforderungen der Rechnungslegungsstandards.
Ansprechpartner
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Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Managing Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant (U.S.)