IASB veröffentlicht jährliche Verbesserungen an den IFRS

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat im Rahmen seiner regelmäßigen Überarbeitung der IFRS-Rechnungslegungsvorschriften und der dazugehörigen Leitlinien kleinere Änderungen veröffentlicht.

Diese Änderungen, die in einem einzigen Dokument („Annual Improvements to IFRSs - Volume 11“) veröffentlicht wurden, umfassen Klarstellungen, Vereinfachungen, Korrekturen und Änderungen zur Verbesserung der Konsistenz mehrerer IFRS-Rechnungslegungsstandards.

Umfang der Änderungen

Folgende Standards wurden geändert

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards: Bilanzierung von Sicherungsgeschäften bei Erstanwendung der IFRS
  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung
  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Zu IFRS 7 gehörende Umsetzungsleitlinien:
    • Einführung
    • Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis
    • Angaben zum Kreditrisiko
  • IFRS 9 Finanzinstrumente:
    • Ausbuchung von Leasing-Verbindlichkeiten beim Leasingnehmer
    • Transaktionspreis
  • IFRS 10 Konzernabschlüsse: Bestimmung eines de facto-Agenten
  • IAS 7 Kapitalflussrechnung: Anschaffungskostenmethode 

Die Änderungen treten für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

Hinweis: Die Änderungen beschränken sich auf jährliche Verbesserungen, die entweder den Wortlaut eines IFRS-Rechnungslegungsstandards klarstellen oder relativ geringfügige unbeabsichtigte Folgen oder Auslassungen in den Rechnungslegungsstandards korrigieren. Sie beseitigen auch kleinere Widersprüche zwischen den Anforderungen der Rechnungslegungsstandards. 

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