IASB veröffentlicht Entwurf zu Änderung des IAS 37

Vom IASB (International Accounting Standards Board) wurde der Entwurf (IASB/ED/2024/8) veröffentlicht, der gezielte Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen vorsieht.

Der Entwurf zielt darauf ab, einige Detailregelungen, die mit dem Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen zu tun haben, zu präzisieren und diesbezügliche Anwendungsfragen zu beantworten. 

Vorgeschlagene Änderungen

Die Ansatzkriterien umfassen mehrere wesentliche Änderungen. Der Begriff „verpflichtendes Ereignis“ wird gestrichen und stattdessen durch die Identifizierung und Erläuterung von drei Bedingungen innerhalb des Ansatzkriteriums für gegenwärtige Verpflichtungen ersetzt. 

Zudem wird die Definition einer Schuld aktualisiert und der Wortlaut des Kriteriums für den Ansatz einer gegenwärtigen Verpflichtung wird an die aktualisierte Schuld-Definition angepasst. 

Zusätzlich werden IFRIC 6 (Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten – Elektro- und Elektronik-Altgeräte) und IFRIC 21 (Abgaben) zurückgenommen. An ihre Stelle treten erläuternde Beispiele, die in die Umsetzungsleitlinien zu IAS 37 integriert werden.

Die Rückstellungsbewertung sieht vor, dass ein Unternehmen eine Rückstellung mit der bestmöglichen Schätzung der zur Erfüllung seiner gegenwärtigen Verpflichtung erforderlichen Ausgaben bewertet. Diese umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch die Gemeinkosten, die der Herstellung direkt zugerechnet werden können. Darüber hinaus sollen Anforderungen für schwellenwertbezogene Kosten hinzugefügt werden. Schließlich wird der Wortlaut der Anforderungen für Restrukturierungskosten verbessert, ohne dabei den inhaltlichen Kern dieser Anforderungen zu verändern.

Bei der Abzinsung von Rückstellungen wird klargestellt, dass ein Unternehmen hierfür einen risikofreien Zinssatz verwenden soll. Dieser Zinssatz schließt das Risiko einer Nichterfüllung ausdrücklich aus.

Hinweis: Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen können bis zum 12.03.2025 abgegeben werden.

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