IASB veröffentlicht den neuen IFRS 19

Am 09.05.2024 wurde der neue Standard IFRS 19 “Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures” durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht.

Die Einführung des IFRS 19 führt zu wesentlichen Erleichterungen bei den Angabepflichten für Tochterunternehmen, die keiner eigenen öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen und deren Mutterunternehmen IFRS für ihren offengelegten Konzernabschluss anwenden.

Eine öffentliche Rechenschaftspflicht besteht nicht, wenn das Tochterunternehmen nicht über börsennotierte Eigen- oder Fremdkapitalinstrumente verfügt, nicht im Begriff ist, derartige Instrumente auszugeben bzw. keine Vermögenswerte treuhänderisch für eine breite Gruppe von Außenstehenden hält.

Im Falle der Erstellung konsolidierter Abschlüsse durch eine Muttergesellschaft, welche den Rechnungslegungsstandards der IFRS entsprechen, sind deren Tochtergesellschaften verpflichtet, der Muttergesellschaft unter Verwendung der Rechnungslegungsstandards der IFRS Bericht zu erstatten. Für ihre eigenen Abschlüsse ist es Tochtergesellschaften jedoch gestattet, die Rechnungslegungsstandards IFRS, den Rechnungslegungsstandard „IFRS für KMU“ oder nationale Rechnungslegungsstandards zu verwenden.

Tochtergesellschaften, die für ihre eigenen Abschlüsse reduzierte Rechnungslegungsstandards verwenden, führen daher häufig parallele Buchführungssysteme, da sich die Anforderungen in diesen Standards von denen der Rechnungslegungsstandards nach IFRS unterscheiden.

Hinweis: IFRS 19 ist vorbehaltlich der Zustimmung der EU für Berichtsperioden erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

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